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Reiseabbruchversicherung

Risiko:

Im Urlaub passiert Ihnen ein Unfall, Sie brechen sich ein Bein oder Sie werden krank und müssen Ihren Urlaub vorzeitig abbrechen.

Die Reiseabbruchversicherung ersetzt Ihnen z.B.:

  • den Wert des Resturlaubes, zum Beispiel die nicht mehr genutzten
    Übernachtungen im Hotel
  • die Erstattung eventueller Mehrkosten, die durch eine unplanmäßige
    Rückreise entstehen

Unterschied zwischen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung:

 

Reiserücktrittsversicherung:

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie von heute bis zum Reisebeginn. So lange können Sie zurücktreten.

Beispiel: Eine Woche vor Ihrem Urlaub erleiden Sie einen Beinbruch. Dann können Sie von der Reise zurücktreten.

 

Reiseabbruchversicherung

Die Reiseabbruchversicherung schließt sich nahtlos an die Reiserücktrittsversicherung an. Sie gilt vom Reisebeginn bis zum -ende.

Beispiel: Während Ihres Urlaubes erkrankt ein naher Angehöriger daheim schwer. Sie brechen Ihre Reise ab, um sich um ihn zu kümmern. Hier greift die Reiseabbruchversicherung!

Bitte beachten Sie bei der Reiseabbruchversicherung folgendes:

  • die Reiseabbruchversicherung kann nur als Option zusammen mit einer Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden.
  • nicht versichern können wir leider Segeltörns und Yachtcharter.
  • die maximale Versicherungsdauer beträgt 42 Tage

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